Gutachten für Gerichte
Gerichte beauftragen öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige, wenn ein Streitfall vor Gericht verhandelt wird.
Der Bausachverständige beantwortet Fragen im Beweisbeschluss und berät das Gericht in technischen Fragestellungen.
Das Gericht kann dann eine Entscheidung herbeiführen. Die Neutralität des Bausachverständigen ist dabei unumgänglich.
Wir arbeiten mit öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen zusammen.