Bauschadengutachten für Gerichte
Gerichte beauftragen mich als öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen, wenn ein Streitfall vor Gericht verhandelt wird.
Der Bausachverständige beantwortet Fragen im Beweisbeschluss und berät das Gericht in technischen Fragestellungen.
Das Gericht kann dann eine Entscheidung herbeiführen. Die Neutralität des Bausachverständigen ist dabei unumgänglich.